Vorsorgevollmacht

Kann ein Mensch nicht mehr selbst für sich entscheiden, muss ein anderer seine Geschäfte regeln. Wer im Voraus bestimmen will, wer im Ernstfall welche Entscheidungen treffen darf, sollte dies in einer Vorsorgevollmacht schriftlich festlegen. 

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Angeraten ist eine Vorsorgevollmacht für jede volljährige Person. Gründe gibt es viele: Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit. Per Gesetz gibt es zunächst niemanden, der automatisch wichtige Entscheidungen für eine nicht mehr handlungsfähige Person treffen darf. Das heißt, ohne die entsprechende Vollmacht dürfen weder die Eltern, der Ehepartner oder die Kinder entscheiden. 

Wichtig: Das Vertretungsrecht von Eltern endet mit der Volljährigkeit. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Arzt – unter Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht – jegliche Auskunft über den Zustand eines Kindes verweigern.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht regelt wichtige Aspekte des Lebens. Darunter fallen zum Beispiel Entscheidungen über:

  • medizinische Behandlungen
  • lebenserhaltende Maßnahmen
  • Unterbringung in einem Pflegeheim
  • Verträge und Versicherungen
  • Immobilienangelegenheiten

Die Auflistung ist nicht ausschließlich und kann je nach Bedarf ergänzt werden. Zudem können eine oder mehrere Personen bestimmt werden, die das Handeln im festgelegten Rahmen übernehmen.

Ausgeschlossen sind:

  • Eheschließungen
  • Testamentserstellungen

Wichtig: Viele Banken verlangen zudem eine Banken- bzw. Kontenvollmacht. Sprich: In diesem Fall reicht oftmals eine Vorsorgevollmacht nicht aus.

Wie sollte eine Vorsorgevollmacht aussehen?

Eine Vorsorgevollmacht ist immer eine individuelle Angelegenheit entsprechend den persönlichen Lebensumständen. Konkrete Formvorschriften gibt es zwar nicht, doch sollten die Details gut überlegt sein. Leider können ungenaue Formulierungen können dazu führen, dass Entscheidungen nicht im Sinne des Ausstellers getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine anwaltliche Begutachtung angeraten.

Vorlagen aus dem Internet sind im Einzelfall nur bedingt nützlich. Eine Anlehnung gibt das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. Ich berate Sie gern zu den einzelnen Inhalten und Fragen der Ausgestaltung.

Die Vorsorgevollmacht kann allgemeine Gültigkeit besitzen oder an Bedingungen geknüpft sein. Zugleich können verschiedene Personen für unterschiedliche Angelegenheiten bestimmt werden, die dann auch nur in diesen Bereichen Entscheidungen treffen dürfen. In diesem Zusammenhang sollte auch festgelegt werden, wie bei Uneinigkeit der entscheidenden Personen zu verfahren ist.

Wichtig: Die Menschen, die im Notfall die Vorsorge übernehmen, tragen viel Verantwortung. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, die Wünsche im Voraus zu besprechen und ihnen die Entscheidungsfindung so einfach wie möglich zu gestalten.

Was bedeutet das Zentralregister für Vorsorgevollmachten?

Vorsorgevollmachten – auch nicht beurkundete – können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Damit ist das Dokument zentral hinterlegt und kann im Bedarfsfall unmittelbar eingesehen werden. 

Ist eine notarielle Beurteilung erforderlich?

Nein. Sind allerdings Kredit- oder Grundstücksangelegenheiten berührt, muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden.

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Ja, das geht schriftlich aber auch mündlich. Das geht jedoch nicht mehr, wenn der Vollmachtgeber inzwischen geschäftsunfähig geworden ist.

Wichtig: Der Vollmachtgeber sollte regelmäßig – je nach den Lebensumständen alle ein bis zwei Jahre – prüfen, ob die Angaben noch den Wünschen entsprechen.


Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine juristische Beratung. Jeder Fall ist anders gelagert. Bitte nehmen Sie im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch. Gern stehe ich Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.