Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung nehmen Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht wahr, auch wenn sie später selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Sie legen fest, welche Behandlungen sie in einem konkreten Fall wünschen oder ablehnen.

Eine Patientenverfügung regelt die konkret einzuleitenden Maßnahmen in gesundheitlichen Angelegenheiten. Es wird bestimmt, wie eine bevollmächtigte Person in einer bestimmten medizinisch relevanten Situation zu handeln hat. Es geht primär nicht um die Festlegung, wer die Entscheidungen zu treffen hat. Dies wird zum Beispiel in einer Vorsorgevollmacht geregelt. Es bietet sich an, beide Dokumente miteinander zu ergänzen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt die ärztlichen Handlungen in einer bestimmten Situation. Es wird festgelegt, welche Maßnahmen eingeleitet oder unterlassen werden sollen. Damit kann der Verfasser auch dann noch Einfluss auf die medizinische Versorgung nehmen, wenn dieser später dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Patientenverfügung ist im Übrigen sowohl für den Bevollmächtigten oder Betreuer als auch für das medizinische Personal verbindlich.

Wichtig: Eine Patientenverfügung sollte in Zeiten guter Gesundheit verfasst werden.

Wie sollte eine Patientenverfügung aufgebaut sein?

Als erstes werden die medizinischen Situationen festgelegt und im zweiten Schritt die damit verbundenen ärztlichen Maßnahmen.

Medizinische Situationen, die in einer Patientenverfügung geregelt werden können:

  • ein unabwendbarer und unmittelbarer Sterbeprozess
  • Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
  • Hirnschädigung (z. B. Koma)
  • Hirnabbau (z. B. fortschreitende Demenz)

Für jede Notlage können Sie die Einzelheiten der medizinische Versorgung bestimmen:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen 
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Maßnahmen der Wiederbelebung
  • Vornehmen von künstlicher Beatmung
  • Durchführen einer Dialyse
  • Gabe von Antibiotika
  • Gabe von Blut/Blutbestandteile

Zudem können noch der Ort der Behandlung und ein Beistand bestimmt sowie auch der behandelnde Arzt, falls erforderlich, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden. 

Wichtig: Die Angaben in der Patientenverfügung sollten möglichst genau sein. Allgemeine oder auch vage Angaben reichen zumeist nicht aus.

Vorlagen aus dem Internet sind im Einzelfall nur bedingt empfehlenswert. Eine Anlehnung gibt das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. Ich berate Sie gern zu den einzelnen Inhalten und Fragen der Ausgestaltung.

Was ist, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist?

In diesen Fällen entscheidet die Vertretungsperson zusammen mit den Ärzten auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens. Bei Unklarheit muss dann ein Gericht entscheiden.

Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

Nein. Es reicht, wenn die Patientenverfügung schriftlich verfasst und von der entsprechenden Person unterzeichnet wurde. Angeraten ist, dass der Vollbesitz der geistigen Kräfte von einer weiteren Person bestätigt wird.

Wo kann eine Patientenverfügung hinterlegt werden?

Die Patientenverfügung kann neben Anwälten und Notaren unter anderem bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz (hier kostenpflichtig) hinterlegt werden. Wichtig ist die schnelle Verfügbarkeit im Notfall. Aus diesem Grund sollte sie auch – beim Aufbewahrung im eigenen Heim – schnell auffindbar sein. 

Wichtig: Informieren Sie die betreuende Person oder Verwandte über Ihre Patientenverfügung und wo diese zu finden ist.

Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Ja. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Dies geht auch mündlich dem Arzt gegenüber im Zuge einer Behandlung. Dies kann in manchen Fällen dazu führen, dass Unklarheit über den Willen des betroffenen Patienten besteht. Dann kann die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich sein.

Wichtig: Die Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und den unmittelbaren Lebensumständen angepasst werden. So können sich zum Beispiel der Gesundheitszustand oder auch zur Verfügung stehende Behandlungsmethoden ändern.


Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine juristische Beratung. Jeder Fall ist anders gelagert. Bitte nehmen Sie im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch. Gern stehe ich Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.