Ihr Weg zur Wunschschule

  • außergerichtliche Beratung im Widerspruchsverfahren
  • gerichtliche Vertretung Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Der Weg zur gewünschten Schule für Ihre Kinder

Rechtsanwältin Katrin Albers begleitet Sie auf dem Weg zur Wunschschule für Ihre Kinder. Ihre jahrelange Erfahrung im Bildungsrecht hat gezeigt, dass Eltern sich nicht mit der zugewiesenen Schule abfinden müssen und rechtliche Schritte sehr häufig zum Erfolg führen.

Bitte beachten Sie die kurzen Fristen: Zum Einlegen eines Widerspruchs haben Sie einen Monat Zeit, beginnend mit der Zustellung des Bescheids zur Aufnahme an der Grundschule.

Ihr Weg zur Wunschschule: Vereinbaren Sie kurzfristig einen Beratungstermin, bei dem wir Ihre Erfolgsaussichten anhand der Begründung im Ablehnungsbescheid erörtern. Fehler der Schulbehörde lassen sich mit einer kritischen rechtlichen Überprüfung des Zuweisungsverfahrens aufspüren. Auch die jeweiligen Regelungen geben bisweilen Anlass für eine Beanstandung. Im nächsten Schritt wird zuerst förmlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und zugleich Akteneinsicht beim Schulamt zur Begründung des Widerspruchs beantragt, um den gesamten Verwaltungsvorgang beurteilen zu können.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Schulrechts – insbesondere der Schulplatzklage – kann ich Ihre Erfolgsaussichten sehr gut abschätzen. In vielen Fällen sichert bereits der gut begründete Widerspruch den Platz an der „richtigen“ Schule für Ihr Kind.

Schulrecht

  • Beratung Schulpflicht
  • Rückstellung von Schulpflicht
  • Wunschschule Grundschule
  • Wunschschule Sekundarschule
  • Schulplatzklage
  • Schulwechsel
  • Förderprognose
  • Härtefälle
  • Schulische Strafmaßnahmen

Hochschulrecht

  • Studienplatzklage
  • Prüfungsrecht
  • Universitätsabschlüsse