Corona-Meldepflicht bei Haus- und Nutztieren

Nicht nur Menschen können sich mit dem Corona-Virus infizieren, auch Haustiere können sich anstecken. Seit Anfang Juli sind Corona-Infektionen bei Haus- und Nutztieren meldepflichtig. Eine Testpflicht besteht jedoch nicht.

Seit dem 3. Juli 2020 müssen positive Corona-Test bei Haus- und Nutztieren den Behörden gemeldet werden. Ziel ist, Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen bei Haus- und Nutztieren, die Art klinischer Symptome sowie die Fähigkeit der Virusvermehrung und mögliche Übertragungs- und Verbreitungswege zu erlangen.

Haustiere reagieren nach bisherigen Erkenntnissen recht unterschiedlich auf das Corona-Virus. Vor allem Hauskatzen und Frettchen seien wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge für Covid-19 empfänglich, Hunde hingegen weniger.

Wichtig: Eine Pflicht für Haustierhalter, ihre Tiere testen zu lassen, besteht nicht. Auch gibt es derzeit keine gesicherten Erkenntnisse, dass Haustiere das Corona-Virus auf den Menschen übertragen.

Meldung bei den Veterinärbehörden

Zeigt ein Haus- oder Nutztier klinische Symptome, kann ein Test auf das SARS-CoV-2-Virus erfolgen. Ein positives Testergebnisse muss das prüfende Labor oder der Tierarzt den Behörden melden. Daran anschließend soll zusammen mit den Veterinärbehörden, den Gesundheitsämtern oder Tierärzten vor Ort das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Quelle: „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten“
Stand: 8. Juli 2020. Das Gesetz ist am 14. Juli 2020 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil l Nr. 34: 1604)


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