Elterngeld

Das Elterngeld soll finanzielle Einbußen in der ersten Zeit der Kindesbetreuung abmildern. Welche Modelle es gibt, wie hoch das Elterngeld ausfällt, wie lang es gezahlt wird und welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt. 

Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Damit soll fehlendes Einkommen aufgrund der Betreuung eines Kindes im ersten oder den ersten beiden Lebensjahren ausgeglichen und zugleich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Es gibt das Basis-Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnermonate. Die Modelle unterscheiden sich in der monatlichen Auszahlungshöhe und Auszahlungsdauer und können miteinander kombiniert werden. Gezahlt wird das Elterngeld für Lebensmonate des Kindes abhängig vom Tag der Geburt.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben leibliche Eltern, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen Verwandte dritten Grades, zum Beispiel Großeltern. Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland haben, mit dem Kind in einem Haushalt leben und dies auch selbst betreuen. Zudem üben sie entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit aus.

Wichtig: Elterngeld wird auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet. Die Ausnahme: Erhalten die Elterngeldberechtigten einen Elterngeldfreibetrag, wird dieser bis zu einer Höhe von 300 Euro nicht angerechnet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Gehaltsnachweise / Steuerbescheid des Vorjahres
  • Kopie des Personalausweises der Eltern
  • Antrag auf Elterngeld (vom Arbeitgeber bestätigt)
  • im Einzelfall: Bewilligung von Mutterschaftsgeld

Wichtig: Das Elterngeld sollte in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Es wird höchstens drei Monate rückwirkend gewährt.

Wie wird das Elterngeld beantragt?

Die Bundesländer haben unterschiedliche Formulare für die Beantragung von Elterngeld. Hier können Sie sich das entsprechende Formular Ihres Bundeslandes herunterladen: Antragsformular Elterngeld. Alternativ erhalten Sie das Formular bei den Elterngeldstellen sowie vielen Gemeinde-Verwaltungen, Krankenkassen und in der Regel in Krankenhäusern mit Geburtsstationen.

In welcher Höhe und Dauer wird das Elterngeld gezahlt?

Eltern müssen sich entscheiden, ob sie das Basis-Elterngeld oder Elterngeld-Plus beziehen wollen. Das bestimmt zum einen die Höhe des Elterngeldes und zum anderen die Bezugsdauer. Beide Modelle können miteinander kombiniert werden.

Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes auf, kann die Auszahlung auf bis zu 14 Monate beim Basis-Elterngeld und 28 Monate beim Elterngeld-Plus gestreckt werden. Dabei darf ein Elternteil jedoch maximal zwölf Monate (bzw. 24 Monate) und der andere mindestens zwei Monate (bzw. vier Monate) Elterngeld beziehen. 

Alleinerziehende haben im Übrigen immer Anspruch auf 14 Monate Basis-Elterngeld bzw. 28 Monate Elterngeld-Plus. Sie können zudem auch zwölf Monate Basis-Elterngeld beziehen und im Anschluss vier Monate Elterngeld-Plus, wenn sie in Teilzeit arbeiten.

Basis-Elterngeld: Das Basis-Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Es wird über einen Zeitraum von zwölf bis maximal 14 Monate gezahlt.

Elterngeld-Plus: Das Elterngeld-Plus beträgt mindestens 150 und höchstens 900 Euro. Es wird über einen Zeitraum von 24 bis maximal 28 Monate gezahlt. 

Partnerschaftsbonus: Der Partnerschaftsbonus verlängert die Bezugsdauer des Elterngeldes um vier Monate. Gezahlt wird die Hälfte des Basis-Elterngeldes bzw. Elterngeld-Plus. Voraussetzung ist, beide Elternteile arbeiten in Teilzeit und teilen sich die Betreuung des Kindes.

Bei Mehrlingsburten wird das Elterngeld im Übrigen nur ein Mal ausgezahlt wird. Dafür gibt es einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro (Basis-Elterngeld) bzw. 150 Euro (Elterngeld-Plus) für jedes weitere neugeborene Kind.

Wichtig: Das Elterngeld können die betreuenden Elternteile untereinander aufteilen. Beziehen beide gleichzeitig Elterngeld, verringert sich die Laufzeit um den doppelten Bezug.

Wie berechnet sich das Elterngeld?

Grundlage für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes ist das sogenannte Elterngeld-Netto. Bei Müttern werden die letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz und bei Vätern die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Bei Selbständigen muss die Einnahmeüberschussabrechnung aus dem Vorjahr vorgelegt werden.

Je nach Höhe des Elterngeld-Nettos erhalten Eltern davon 65 bis 67 Prozent. Mutterschaftsgeld der Krankenkassen wird auf das Elterngeld angerechnet.

Elterngeld-Netto: Im ersten Schritt werden vom Bruttoeinkommen Werbungskosten und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Im nächsten Schritt werden vom durchschnittlichen Monatseinkommen Sozialabgaben und Steuerpauschalen abgezogen. Das ergibt das Elterngeld-Netto.

Wichtige Änderungen bei der Berechnung und Auszahlung des Elterngeldes infolge der Corona-Krise: Eltern in systemrelevanten Berufen können ihre Elterngeldmonate verschieben, Einkommenersatzleistungen können bei der Berechnung ausgeklammert werden und der Partnerschaftsbonus muss nicht zurückgezahlt werden, wenn mehr oder weniger als geplant gearbeitet wird. Diese Änderungen gelten in dem Zeitraum 1. Mai bis 31. Dezember 2021. Lesen Sie mehr dazu. 

Änderungen ab 1. September 2021

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Das entspricht vier vollen Arbeitstagen. 

Flexibilität beim Partnerschaftsbonus

Eltern dürfen künftig gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, ohne ihren Anspruch auf den Partnerschaftsbonus zu verlieren. Das entspricht bis zu vier vollen Arbeitstagen. Zudem wird die feste Bezugsdauer aufgehoben. Eltern können künftig wählen, ob sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen wollen.

Absenkung der Einkommensgrenze

Eltern, die über ein gemeinsames Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, sollen künftig kein Elterngeld mehr erhalten. Bislang liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende soll die Obergrenze indes bei 250.000 Euro bleiben.

Zusätzlicher Frühchen-Monat

Kommt das Kind sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, sollen Eltern künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten.

Wie kann das Elterngeld optimiert werden?

Wie oben beschrieben, kann das monatliche Einkommen durch das Elterngeld-Plus – zusammen mit einer Teilzeitbeschäftigung – erhöht werden. Zudem kann der Partnerschaftsbonus im Anschluss an die Auszahlungsdauer den Bezug des Elterngeldes verlängern. Daneben gibt es Möglichkeiten, die Höhe des Elterngeldes zu beeinflussen. 

Steuerklasse wechseln

Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner können die Steuerklasse wechseln. Dabei bietet sich eine Kombination der Steuerklassen III und V an. Wichtig ist, dass der Elternteil, der in Elternzeit geht, in die steuerlich bessere Steuerklasse III wechselt. Die geringere Abgabenlast erhöht das durchschnittliche Gehalt, das für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt wird. 

Für den Ehe- oder Lebenspartner erhöhen sich in Steuerklasse V die Abgaben. Das führt zumeist dazu, dass in den Monaten vor der Geburt weniger Geld zur Verfügung steht. Dies kann jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Regel wieder ausgeglichen werden. 

Wichtig: Der Wechsel der Steuerklasse muss mindestens sieben Monate vor der Geburt bzw. sechs Monate vor dem Mutterschutz erfolgen.

Abhängig von der Einkommenssituation kann es in manchen Fällen auch angeraten sein, auf das Ehegattensplitting zu verzichten und sich steuerlich einzeln zu veranlagen. 

Einmalzahlungen umwandeln

Zusätzliche Entgelte des Arbeitgebers wie das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden von der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert. Hier empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob er diese Einmalzahlungen in monatliche Zahlungen umwandelt. Das sollte unmittelbar nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen.

Geschwisterbonus

Für Geschwister kann es einen Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent geben – mindestens jedoch 75 Euro, höchsten 180 Euro. Er wird ausgezahlt, wenn bereits ein Kind unter drei Jahren, zwei Kinder unter sechs Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren in der Familie leben. Mehrlinge werden beim Geschwisterbonus im Übrigen wie ein Kind behandelt.

Wichtig: Bei angenommenen Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt als Alter des Kindes.

Quelle: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)


Die Texte sind als allgemeine Information gedacht und ersetzen keine juristische Beratung. Die persönlichen Lebensumstände sind jeweils anders gelagert. Bitte nehmen Sie im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch. Gern stehe ich Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.