Die Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung richten sich in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstands, dem so genannten Gegenstandswert. Grundlagen für die Gebührenberechnung sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG). Über die Kosten im jeweiligen Einzelfall informieren wir Sie gern.
Besteht die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall muss vom Mandanten nur eine mögliche Selbstbeteiligung zum Versicherungsfall geleistet werden.
Liegt der zu erwartende Aufwand des Rechtsstreits in keinem angemessenen Verhältnis zur gesetzlichen Gebührenberechnung, kann ein höheres Honorar vereinbart werden. Dies orientiert sich an der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Rechtsanwalts. Hierüber wird der Mandant in jedem Fall vor einer Beauftragung informiert.
Kann der Rechtssuchende die Gerichtskosten und damit verbundenen Kosten für den Anwalt nicht selbst tragen, besteht bei gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.