Elterngeld in der Corona-Krise

Das Familien- und Erwerbsleben vieler Familien wird im Zuge der Corona-Pandemie auf eine harte Probe gestellt. Um Auswirkungen auf den Bezug von Elterngeld zu vermeiden, gibt es einige zeitlich begrenzte Änderungen.

Die Corona-Krise wird für viele junge Familien zu einer Belastung. Damit werdende und frisch gebackene Eltern keine Einbußen beim Elterngeld verzeichnen müssen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen ein Gesetz zur Anpassungen des Elterngelds vorgelegt. Es beinhaltet Regelungen für Eltern in systemrelevanten Berufen sowie Eltern, die aufgrund von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Freistellung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Das Elterngeld-Gesetz umfasst drei wesentliche Regelungsbereiche und gilt für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2021:

  • Eltern können ihre Elterngeldmonate verschieben, wenn sie in systemrelevanten Branchen und Berufen tätig sind und infolge der Corona-Krise wieder arbeiten. Die noch nicht gezahlten Elterngeldmonate können sie auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, müssen diese jedoch bis spätestens 30. Juni 2021 angetreten haben.
  • Der Partnerschaftsbonus für Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten, bleibt bestehen und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger als geplant arbeiten.
  • Einkommensersatzleistungen infolge der Covid-19-Pandemie, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld, reduzieren nicht die Höhe des künftigen Elterngelds. Um Nachteile bei der Berechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate von der Elterngeldberechnung ausklammern.

Hintergrund Elterngeld

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes nicht oder vorerst wenig arbeiten wollen. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Gezahlt werden mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Die Auszahlung erstreckt sich über 12 Monate bzw. 14 Monate, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Neben dem Basis-Elterngeld gibt es das Elterngeld-Plus. Hier kann die Zahlungsdauer über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Die monatlichen Zahlungen fallen dann geringer aus.

Grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe und Zahlungsdauer sowie Optimierungsmöglichkeiten finden Sie auf unseren Seiten: Elterngeld.

Quellen: 
Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen
„Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“, Stand; 20. Mai 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil l Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2020: 1061 f.)


Die Texte sind als allgemeine Information gedacht und ersetzen keine juristische Beratung. Die persönlichen Lebensumstände sind jeweils anders gelagert. Bitte nehmen Sie im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch. Gern stehe ich Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.