Unterstützung für Familien in der Corona-Pandemie

Zur Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Eine Auswahl finden Sie auf dieser Seite.

Kinderbonus

Für das Jahr 2020 und 2021 gibt es einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro je Kind. Der Kinderbonus wird für alle Kinder gezahlt, für die in dem entsprechenden Jahreszeitraum mindestens einen Kalendermonat lang Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Bonus muss nicht beantragt werden, wird nicht auf die Grundsicherung oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet und kann auch nicht gepfändet werden.

Entlastungsbeitrag

Der Entlastungsbetrag soll die erhöhten Belastungen von Alleinerziehenden abfedern. Er wird als zusätzlicher Steuerfreibetrag bei der Steuererklärung berücksichtigt, kann allerdings – auf Antrag beim zuständigen Finanzamt – auch bereits bei der Lohnsteuer angerechnet werden. Damit erhöhen sich die monatlichen Lohnzahlungen.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde der Entlastungsbeitrag für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Mit Änderung des Jahressteuergesetzes 2020 gilt die Anhebung nunmehr auch über das Jahr 2021 hinaus.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Der Zugang zur Grundsicherung wurde erleichtert. Antragsteller*innen, die über kein erhebliches Vermögen verfügen, können ihr Erspartes behalten. Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in vollem Umfang anerkannt. Die Maßnahme ist bis zum 31. März 2021 befristet.

Mehr dazu hier: Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Anpassung des Elterngelds

Um die Belastung für Familien während der Corona-Pandemie abzufedern, wurden zeitlich begrenzte Anpassungen beim Elterngeld umgesetzt. So werden Einkommensersatzleistungen nicht beim Elterngeld angerechnet – zum Beispiel Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I. Zudem können Monate mit geringerem Einkommen als üblich bei der Berechnung des Kindergeldes herausgerechnet werden. Und: Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen, aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht gleichzeitig in Teilzeit arbeiten können, müssen den Bonus nicht zurückzahlen.

Weitere Informationen gibt es hier: Anpassung des Elterngeldes

Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung

Eltern stehen für die Jahre 2020 und 2021 je Elternteil 20 statt bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung. Alleinerziehend können 40 statt bisher 20 Tage je Kind beantragen. Als Lohnausgleich können Eltern bei ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen. In der Regel werden 90 Prozent des Nettoarbeitslohn gezahlt. Das Kinderkrankengeld muss, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. 

Kinderkrankentage können genutzt werden, wenn:

  • ein Kind krank ist, 
  • das Kind gesund ist, die Schule oder Kita aber geschlossen wurden
  • das Kind gesund ist, die Einrichtung durch Behörden geschlossen wurde
  • das Kind gesund ist, jedoch eine behördlich empfohlen wurde, Kinder zu Hause zu betreuen

Voraussetzung ist, Eltern und Kind sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das Kind darf zudem nicht älter als 12 Jahre alt sein und nicht von einem anderen im Haushalt Lebenden betreut werden.

Entschädigung für den Verdienstausfall

Alternativ zum Kinderkrankengeld können gesetzlich Krankenversicherte eine Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen. Diese Möglichkeit steht auch privat Krankenversicherten offen. Die Entschädigung wird für bis zu 10 Wochen je Elternteil oder 20 Wochen bei Alleinerziehenden gezahlt. Die Wochen müssen nicht auf einmal genommen, sondern können auch tageweise aufgeteilt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, ist jedoch bei max. 2.016 Euro je Monat gekappt. Die Entschädigung für den Verdienstausfall muss beim Arbeitgeber beantragt werden, der diese auch auszahlt.

Kostenübernahme für digitale Endgeräte

Eltern mit geringem Einkommen können beim Jobcenter eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 350 Euro pro Kind für die Anschaffung eines Laptops, Tablets oder digitalem Zubehör beantragen.

Kinderzuschlag

Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, die mit ihrem Einkommen genug für sich selbst aber zu wenig für die gesamte Familie verdienen. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt und für sechs Monate bewilligt. Abhängig vom Bedarf der Familie werden monatlich bis zu 205 Euro gezahlt. 

Weitere Informationen gibt es hier: Kinderzuschlag.


Die Texte sind als allgemeine Information gedacht und ersetzen keine juristische Beratung. Die persönlichen Lebensumstände sind jeweils anders gelagert. Bitte nehmen Sie im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch. Gern stehe ich Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.